§ 25c KWG

Willkommen auf der Seite zu § 25c KWG

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu dem neuen § 25c KWG, der zum 09.03.2011 in Kraft getreten ist und dieser Seite ihren Titel gegeben hat.

Darüber hinaus finden aber auch Versicherungen und Finanzinstitute hier die jeweils sie betreffenden speziellen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
Sie erreichen diese jeweiligen Seiten über die Navigationsleisten auf der linken Seite.

Die Änderungen werden nach dem Gesetzeswortlaut unmittelbar nach Veröffentlichung des Gesetzes, also am 09.03.2011 in Kraft treten.

Neuigkeiten können Sie jeweils auf der Seite News abrufen.

 

 

 

letzte Aktualisierung: 16.02.2012